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Mietendeckel in Berlin gekippt

„Mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt“ heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag über den „Mietendeckel in Berlin“. Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz und ist somit nichtig, da das Mietrecht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und nicht in das der Länder fällt.

Dass der „Senat die Mieter für ein ideologisches Experiment missbraucht hat“, wie es von der Stadtopposition bezeichnet wird, sei einmal dahingestellt, was aber Fakt ist: Die am Donnerstag verkündete Entscheidung hat auf den Berliner Wohnungsmarkt nachhaltige Auswirkungen. Der Schaden ist groß, da sich viele Menschen auf die Behauptungen des Senats verlassen haben.

Zwar wurde im Vorfeld von der Stadtregierung immer wieder empfohlen, die Mietsumme, die derzeit nicht gezahlt werden muss, „sicherheitshalber“ zurückzuhalten, aber Hand auf’s Herz – wer macht das schon? Laut einer Umfrage der Berliner Sparkasse im Februar haben rund die Hälfte der Mieterinnen und der Mieter dies nicht getan.

Durch diese Situation, verbunden mit der seit März 2020 dauernden Covidkrise, tun sich hier Probleme auf, deren Tragweite noch überhaupt nicht abzuschätzen ist.

Wir werden uns in den kommenden Newslettern mit der weiteren Entwicklung in der deutschen Hauptstadt befassen.

Weitere Informationen zum Urteil unter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html